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Innovationskontakt:
 
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen in die Bosch Gruppe. Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Um Ihren Vorschlag schnellstmöglich bearbeiten zu können, sind Angaben zu den mit (*) gekennzeichneten Feldern notwendig.
 
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Ihr innovativer Vorschlag:
Kurzbeschreibung:
(Beschreibung des Produktes, der technischen Lösung, des Verfahrens und Hinweise für mögliche Anwendungen)
 
Entwicklungsstand: *
Ideen/Konzept
Prototyp/Muster
Serienproduktion
 
Schutzrecht: *  
Patentanmeldung am: . . tt.mm.jjjj
Patentnummer:
Gebrauchsmusternummer:
Sonstiges (z.B. Dienstleistung):
Ungeschützt  
 
Einschätzung der Stärken und Schwächen:
 
Nutzungsbedingungen

I. Die Robert Bosch GmbH, Postfach 30 020 40, 70442 Stuttgart, (im Folgenden "Bosch" genannt) ist daran interessiert, Innovationsangebote für aktuelle und künftige Bosch-Produkte (im Folgenden einzeln "Innovationsangebot" genannt) auch von Personen zu erhalten, die nicht Mitarbeiter/innen der Bosch-Gruppe sind (im Folgenden einzeln „Innovator“ genannt), und bietet zu diesem Zweck die Online-Plattform „APIS“ (im Folgenden "Innovationsportal" genannt) an.

II. Der Innovator ist daran interessiert, sein Innovationsangebot Bosch vorzulegen, um mit Bosch in Verhandlungen über den Erwerb von Rechten an der Innovation durch Bosch einzutreten (im Folgenden "Verhandlung" genannt).

III. Die vom Innovator in das Innovationsportal eingestellten, sein Innovationsangebot betreffenden Unterlagen können vertrauliche Informationen enthalten, etwa Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Tabellen und/oder Angaben über Erfindungen, Patentanmeldungen und Know-how (im Folgenden "Information" genannt).

Der Innovator und Bosch vereinbaren daher folgende Bedingungen zur Nutzung des Innovationsportals:

1. Der Innovator behält das Eigentum an der Information. Der Innovator und Bosch sind sich einig, dass das Einstellen der Information in das Innovationsportal nicht als Vergabe eines Nutzungsrechts an Bosch an der Information oder die Annahme des Innovationsangebots durch Bosch zu verstehen ist. Sofern Bosch in die Verhandlung treten möchte, teilt Bosch dies dem Innovator per E-Mail mit.

2. Hat der Innovator das Innovationsangebot in das Innovationsportal eingestellt, kann er weder die Rückgabe oder die Löschung der Information noch, falls Bosch nicht mit ihm in die Verhandlung tritt, die Angabe von Gründen für die Nichtberücksichtigung verlangen. Abschlägige Entscheidungen beruhen auf Bosch-internen geschäftlichen Erwägungen und sollten nicht als Beurteilung des Wertes des Innovationsangebotes angesehen werden. Im Falle einer abschlägigen Entscheidung erhält der Innovator von Bosch eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.

3. Bosch wird die Information für die Dauer von 2 Jahren nach dem Einstellen der Information in das Innovationsportal vertraulich behandeln, es sei denn:

3.1 die Information war zum Zeitpunkt des Einstellens in das Innovationsportal bereits bei Bosch oder öffentlich bekannt; oder

3.2 die Information wird nach dem Einstellen in das Innovationsportal ohne Verschulden von Bosch bei Bosch oder öffentlich bekannt; oder

3.3 Bosch erhielt die Information von einem Dritten unabhängig vom Innovationsportal; oder

3.4 die Information wurde unabhängig vom Innovationsangebot durch Bosch oder einen von Bosch beauftragten Dritten entwickelt.
Bosch wird bei der vertraulichen Behandlung der Information die in vergleichbaren eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt anwenden. Eine darüber hinaus gehende Haftung von Bosch ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

4. Sollte Bosch durch behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Offenlegung der Information verpflichtet werden, kann Bosch dieser Pflicht nachkommen, ohne den Innovator davon zu unterrichten.

5. Bosch behält sich vor, unabhängig vom Innovationsangebot Innovationen zu entwickeln, die ähnlich oder identisch mit der Innovation aus dem Innovationsangebot sind, oder von Dritten Informationen über solche Innovationen anzufordern oder zu erhalten.

6. Der Innovator und Bosch sind sich einig, dass sie als selbständige Parteien anzusehen sind und durch die Nutzung des Innovationsportals kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Gemeinschaftsunternehmen, keine Partnerschaft oder Unternehmensverbindung begründet wird sowie dass der Innovator für die bei ihm entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Innovationsportals, etwa die für das Hochladen der Information anfallenden Kosten, selbst verantwortlich ist.

7. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Innovationsportals werden von einem in Stuttgart einzuberufenden Schiedsgericht unter Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Regelungen aus dem UN-Kaufrecht endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus 1 Schiedsrichter, der die Befähigung zum Richteramt haben muss. Die Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung (Fassung 1998) der Internationalen Handelskammer, Paris, finden Anwendung.

8. Der Innovator und Bosch sind sich einig, dass diese Nutzungsbedingungen die Nutzung des Innovationsportals abschließend regeln. Anderslautende Vereinbarungen gelten nicht, es sei denn, diese wurden vom Innovator und von Bosch schriftlich bestätigt.


Richtlinien zum Datenschutz

Bosch wird die vom Innovator im Rahmen der Anmeldung am Innovationsportal übermittelten Daten elektronisch speichern und verarbeiten. Mit dem Ausfüllen und Absenden der Anmeldung erteilt der Innovator hierzu seine Einwilligung. Bosch wird die vorgenannten Daten nur zum Zwecke der Prüfung und Beurteilung von Einreichungen im Innovationsportal verwenden. Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten genutzt. Auf Anforderung teilt Bosch dem Innovator gerne mit, in welchem Verfahren seine Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.

Erklärungen des Innovators